Geschlossene Immobilienfonds
Bei einem geschlossenen Fonds wird nur in einem genau definierten Platzierungszeitraum investiert, danach wird für den längeren Haltezeitraum weder etwas gekauft noch verkauft, der Fonds bleibt also geschlossen.
Der Erwerber in einem geschlossenen Fonds wird so Unternehmer (in der Regel als Kommanditist einer KG hat er aber kein persönliches Risiko über seinen Anteil hinaus).
Investitionsgüter für geschlossene Fonds sind nicht nur Immobilien sondern auch andere Wirtschaftsgüter wie Investments zur Produktion regenerativer Energien oder Investments in Filme.
Da der Markt der geschlossenen Fonds keiner staatlichen Kontrolle unterworfen wird, spricht man hier auch vom sogenannten grauen Kapitalmarkt.
Der Kapitalanleger beteiligt mit einem Betrag ab 5.000 Euro als Kommanditeinlage an der Kommanditgesellschaft.
Üblich sind auch Mindestanlagen bis 25.000 Euro, zzgl. eines üblichen Aufschlags von 5 % (Agio).
Die Anlagedauer ist sehr langfristig und kann bei Immobilien schnell über 10 Jahren liegen.
Ein Anleger bindet sich also über eine lange Laufzeit.
Ein Börsenhandel oder eine Rückgabemöglichkeit ist konstruktionsbedingt nicht möglich.
Es gibt aber einen sogenannter grauen Zweitmarkt z. B. an der Hamburger Börse, bei dem man die Wertentwicklung geschlossener Fonds ablesen kann.