Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Jeder der baut oder gebaut hat, weiß, dass am Bau große Gefahren bestehen für die Arbeiter die dort tätig sind. Diese Gefahren sind insbesondere für die privaten Helfer von Bedeutung. Lässt man sein Haus von einer Firma bauen, sind die Arbeiter über deren Versicherung abgesichert. Anders dagegen ist die Situation, wenn man selber baut mit Hilfe von Freunden, Verwandten oder Bekannten. Die Gefahr besteht hierbei, dass wenn diesen Personen etwas zustößt sie keinerlei Rechtsschutz genießen. Die Entschädigung für erfahrenen Schaden obliegt dem Bauherrn, und das kann sehr schnell die finanzielle Situation des Bauherren übersteigen. Um diesem Risiko vorzubeugen, sollte jeder Bauherr eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Mittels dieser Bauherrenhaftpflichtversicherung entledigt er sich dieses Risikos, die Gefahr des finanziellen Ruins besteht somit nicht mehr für ihn.

Bauherrenhaftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist eine Versicherung, die der Bauherr mit einer Versicherungsgesellschaft abschließt. In ihr wird festgelegt mit welcher Summe die Versicherungsgesellschaft für Personenschäden, die am Bau entstanden sind haftet. Diese Versicherung ist vom Preis her nicht allzu teuer und sollte von daher im Interesse des Bauherren abgeschlossen werden. Als Gegenleistung für die Übernahme des Personenrisikos muss der Bauherr eine Prämie zahlen und die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zusagen.

Verkehrssicherungspflicht
Hierbei handelt es sich um Sicherheitsstandards an der Baustelle. Der Bauherr muss diese Standards einhalten, er darf demnach keine Arbeiten ohne die notwendige Sicherheitsleistung vornehmen. Versäumt er diese Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, kann die Versicherungsgesellschaft ihm Fahrlässigkeit vorwerfen und die Leistung der Versicherungsleistung verweigern. der Bauherr sollte sich daher ausführlich über die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen informieren, damit er sie auch einhalten kann.

Auswahlpflicht
Unter der Auswahlpflicht versteht man, dass der Bauherr sehr sorgfältig auswählen muss, welche Personen ihm am Bau helfen, so dass er diese in der Versicherungspolice aufführen kann. Nur aufgeführte Personen sind über diese Versicherung abgesichert. Hilft im freundlicherweise eine andere Person, geht der Bauherr das Risiko ein, dass er für dessen Gesundheit persönlich haftet, sofern ihm ein Schaden zustößt. Der Bauherr sollte daher lieber eine Person mehr als weniger aufführen. Er sollte sich vor Baubeginn informieren und fragen, wer ihm beim Bauen helfen wird. Nur so kann er seiner Auswahlpflicht gerecht werden. Bietet sich dennoch ein weiterer Helfer an, sollte er ihn nachträglich versichern, oder die Versicherung fragen, ob auch diese Person mitversichert ist.